Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Mitsegelvertrages zwischen SEGELWEGE als Veranstalter und Ihnen als Teilnehmer. Mit der Buchung erkennen Sie die AGB an.
Ein Segeltörn ist eine Veranstaltung mit sportlichem Charakter. Der Mitsegelvertrag ist daher kein Pauschal­reise- oder Beför­de­rungsvertrag. Durch Wetterbedingungen und unerwartete Umstände können erhebliche Beein­trächtigungen und Liege­zeiten verursacht werden. Diese gehören zum Wesen eines Segeltörns und berech­tigen nicht zu Schaden­ersatz­ansprüchen.

 

1. Vertragsabschluss
a. Mit der Anmeldung bieten Sie SEGELWEGE den Abschluss eines Mitsegelvertrages für einen Segeltörn verbindlich an. Die Anmeldung gilt für alle Teilnehmer, die auf der Anmeldung aufgeführt sind. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die mit angemeldeten Teilnehmer über Pflichten und Risiken zu informieren.
b. Einzelteilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche und Kinder ab 8 Jahre können in Beglei­tung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Ausnahmen für jüngere Kinder sind nach Absprache mög­lich. Alle Teilnehmer müssen in der Lage sein, 15 Minuten mit Bekleidung in tiefem Wasser zu schwimmen und dürfen nicht an ansteckenden oder Anfalls­­krankheiten leiden. Es obliegt dem Teilnehmer zu beurteilen, ob seine körperliche Konstitution den auf einem Segeltörn zu erwartenden Anforderungen entspricht.
c. Der Teilnehmer unterstellt sich an Bord der Kommandogewalt des Schiffsführers und informiert den Schiffsführer vor dem Törn über eventuelle Beeinträchtigungen (z.B. Beeinträchtigungen in der Hör- oder Sehfähigkeit).
d. Das Mitbringen von Tieren und von Drogen an Bord ist nicht gestattet.
e. Preisangaben gelten vorbehaltlich eventueller Druckfehler, Irrtümer oder Änderungen vor Abschluss des Mitsegelvertrags. Auf erfolgte Änderungen des Törnpreises muss SEGELWEGE den Teilnehmer vor Abschluss des Mitsegelvertrages hinweisen. Die im Mitsegelvertrag vereinbarte Törngebühr ist bindend; spätere Preisänderungen sind unwirksam.
f. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung seitens SEGELWEGE zustande. Sie erhalten von uns eine schrift­liche Buchungsbestätigung, die Sie bitte umgehend sorgfältig prüfen. Bitte teilen Sie uns etwaige Abweichungen vom Inhalt der Anmeldung unverzüglich mit. Grundlage für den Vertrag ist der Inhalt der Buchungsbestätigung.

 

2. Zahlungsbedingungen
a. Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Törnpreises per Überweisung an SEGELWEGE wird 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig, die Restzahlung von 70% des Törnpreises ohne weitere Zahlungsauf­forderung ebenfalls per Überweisung bis spätestens 6 Wochen vor Törnbeginn.
b. Wenn Sie sich in einem Zeitraum von weniger als 6 Wochen vor Törnbeginn anmelden, müssen Sie den gesamten Törnpreis unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung entrichten. Wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind, kann SEGELWEGE den Vertrag kündigen. In diesem Fall werden pauschale Gebühren gemäß Ziffer 3.a dieser AGB geltend gemacht.

 

3. Rücktritt durch den Teilnehmer
a. Sie können jederzeit vor Törnbeginn vom Vertrag zurücktreten, sofern Sie den Rücktritt schriftlich erklären. Je nach Zeit­punkt des Rücktritts fallen pauschale Gebühren an (SEGELWEGE empfiehlt Ihnen daher den Abschluss einer Reiserück­tritts­versicherung):
bis 42 Tage vor Törnbeginn: 30% des Törnpreises
41 bis 29 Tage vor Törnbeginn: 60% des Törnpreises
28 Tage vor Törnbeginn und weniger: 100% des Törnpreises
Wenn Sie ohne schriftliche Erklärung den Törn nicht antreten, gilt dies nicht als Rücktritt, sondern Sie bleiben in voller Höhe des Törnpreises zahlungspflichtig. SEGELWEGE behält sich dabei das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen vor. Es ist Ihnen in allen Fällen vorbehalten nachzu­weisen, dass SEGELWEGE überhaupt kein oder ein geringerer als der in der Pauschalen bezifferte Schaden entstanden ist.
b. Sie können bis zum Tag des Törnantritts eine Ersatzperson benennen, die an Ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. SEGELWEGE kann der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den Törnanforderungen nicht genügt. Für den Törnpreis und für durch den Eintritt der Ersatzperson entstehende Mehrkosten haften Sie selbstschuldnerisch.
c. Wenn Sie den angetretenen Törn aus eigenem Antrieb vorzeitig abbrechen, gleich aus welchem Grund, behält SEGELWEGE den Anspruch auf den gesamten Törnpreis.

 

4. Rücktritt durch SEGELWEGE
a. Wenn auf der Törnausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann SEGELWEGE den Törn bei Nicht­erreichen der Teilnehmerzahl zu einem Zeitpunkt von 21 Tagen vor Törnbeginn absagen. In diesem Fall werden Ihnen bereits auf den Törnpreis geleistete Zahlungen ohne Abzüge umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nicht.
b. SEGELWEGE hat das Recht, vor Törnbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Törns aufgrund bei Vertragsabschluss unvorhersehbarer Gründe unmöglich gemacht oder erheblich beein­trächtigt wird. Zu solchen Gründen höherer Gewalt zählen insbesondere Naturereignisse, Unwetter, innere Unruhen, Krieg, Streik, behördliche oder gesetzliche Maßnahmen oder eine erhebliche Beschädigung der Yacht. In diesem Fall erfolgt die Rückabwicklung des Mitsegelvertrages. SEGELWEGE wird Ihnen bereits auf den Törnplan geleistete Zahlungen umgehend erstatten. Weitere Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nicht.
c. Wenn aus einem der unter b. genannten oder anderen, von SEGELWEGE nicht zu verantwortenden Gründen der Törn unterbrochen werden muss, ist dem Teilnehmer eine Liegezeit von bis zu 72 Stunden pro Ereignis zuzumuten. Über 72 Stunden hinausgehende Zeit wird Ihnen anteilig von der Törngebühr erstattet. Weitere Ansprüche sind ausge­schlos­sen.
d. SEGELWEGE besitzt das Recht, den Mitsegelvertrag auch nach Törnbeginn fristlos zu kündigen, wenn ein Teilnehmer den Ablauf des Törns trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so gravierend vertragswidrig ver­hält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Ende unzumutbar ist. Der Teil­nehmer bleibt SEGELWEGE in diesem Fall den gesamten Törnpreis schuldig. Mögliche Mehrkosten etwa durch eine Rückreise trägt der Teilnehmer selbst.

 

5. Leistungen
a. Mit der Törngebühr sind folgende Leistungen abgegolten: Unterkunft an Bord, Führung des Schiffs durch den Schiffsführer sowie die Benutzung aller Einrichtungen an Bord.
b. Nicht in der Törngebühr enthalten sind An- und Abreisekosten (diese müssen von Ihnen selbst orga­nisiert werden). Ebenfalls nicht in der Törngebühr enthalten sind die Kosten für Diesel, törnabhängige Gebühren für Liegeplätze oder das Befahren gebührenpflichtiger Gewässer, Aufwendungen für die Verpflegung der Crew sowie gegebenenfalls Kosten für Dienstleistungen außerhalb des Leistungsumfangs von SEGELWEGE (z.B. Prüfungsgebühren bei Ausbildungstörns).
c. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Törns nicht beeinträchtigen. Eine notwendige Änderung des Ausgangs- und Zielhafens durch höhere Gewalt und Änderungen an der Ausstattung gelten ausdrücklich nicht als erheblich. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung durch SEGELWEGE ist der Teilnehmer zum kostenfreien Rücktritt vom Mitsegelvertrag berechtigt, sofern er dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich geltend macht.
d. SEGELWEGE behält sich vor, Änderungen der Abfahrts- und Ankunftshäfen sowie der Reiseroute vorzunehmen, wenn dies aus einem wichtigen Grund notwendig wird. Sollte das Schiff aus Gründen höherer Gewalt einen geplanten Abfahrts- oder Ankunftshafen nicht oder nicht termingerecht erreichen, gehen daraus entstehende Kosten einschließlich möglicher Transferkosten zu Lasten des Teilnehmers.

 

6. Weitere Kosten
Zu Törnbeginn wird eine Bordkasse eingerichtet, in die alle Mitsegler mit Ausnahme des Schiffsführers zu gleichen Teilen einzahlen. Aus dieser Bordkasse werden alle durch den Törnverlauf anfallenden Kosten bestritten (z.B. etwaige Liegegebühren, Dieseltreibstoff sowie Verpfle­gung der Crew einschließlich Schiffs­führer).

 

7. Obliegenheiten des Teilnehmers
a. Sie als Teilnehmer sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Schiffsführer anzuzeigen. Der Mangel ist schriftlich im Schiffstagebuch festzuhalten. Wenn Sie die Anzeige eines Mangels unterlassen, sind Minderungen ausge­schlossen. Mängelrügen sind innerhalb von 4 Wochen nach Törnende schriftlich bei SEGELWEGE anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche auf Minderung ausgeschlossen.
In jedem Fall sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadens­minderungs­pflicht mitzu­wirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
b. Wird eine vertraglich vereinbarte Törnleistung durch SEGELWEGE nicht erbracht, ist der Teilnehmer berechtigt, in angemessener Frist Abhilfe zu verlangen. SEGELWEGE ist berechtigt, Abhilfe durch eine wenigstens gleichwertige Ersatzleistung zu schaffen oder die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
c. Wird ein Törn durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, hat der Teilnehmer diesen Mangel angezeigt und leistet SEGELWEGE innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, ist der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigung des Mitsegelvertrags berechtigt. Einer Bestimmung einer ange­mes­senen Frist bedarf es dabei nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder sie von SEGELWEGE abgelehnt wird oder ein besonderes Interesse des Teilnehmers eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Gewähr­leistungs­ansprüche aus dem Mitsegelvertrag müssen durch den Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Törnende schriftlich gestellt werden, sofern der Teilnehmer nicht ohne Ver­schul­den an der Ein­haltung dieser Frist gehindert worden ist.
d. Für das Beschaffen ggf. notwendiger Reisedokumente (z.B. Reisepass, Visa, Impfnachweise) sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften resultieren, gehen zu Ihren Lasten.

 

8. Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)
a. Eine Teilnahme an der Reise steht nur vollständig geimpften oder innerhalb der letzten sechs Monate vor Reisebeginn genesenen Personen frei (2G). Sie als Teilnehmer versichern zudem, zu Törnbeginn frei von Symptomen zu sein, die auf eine Infektion mit Covid-19 hindeuten könnten.
b. Sie erklären sich bereit, dass Ihre Kontaktdaten, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben, für einen Zeitraum von drei Wochen nach Törnende ohne Rückfrage an die zuständigen Gesundheitsämter übermittelt werden dürfen, wenn sich in diesem Zeitraum bei einem Crewmitglied Symptome zeigen, die auf eine Infektion mit Covid-19 hindeuten können.
c. Während der Anreise, der Abreise und bei eventuellen Landgängen obliegt es Ihnen, die jeweils örtlich geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzuhalten.

 

9. Haftung und Versicherungen
a. Jeder Segeltörn ist eine Veranstaltung mit sportlichem Charakter, bei der trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen sich nicht alle Risiken ausschließen lassen. Sie nehmen am Segeltörn auf eigenes Risiko teil, bleiben voll für sich verantwortlich und haben die jeweils notwendigen oder angeordneten Sicherheits­maß­nahmen selbstständig zu treffen. Ihre Verantwortung als Teilnehmer erstreckt sich auch auf Ihrer Fürsorge unterstellte Personen.
b. Die Haftung von SEGELWEGE für Schäden mit Ausnahme von Körperschäden ist auf den Ersatz unmit­tel­barer Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Leistungsträger von SEGELWEGE verursacht wurden. Liegen weder Vorsatz noch grob fahrlässiges Verhalten eines Leistungs­trägers von SEGELWEGE vor, so ist die Haftung für Schäden auf den doppelten Törnpreis beschränkt.
c. SEGELWEGE haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer an mitgeführten Gegenständen entstehen und die auf Diebstahl oder Umwelteinwirkungen (z.B. Wasser, Feuer) zurückgehen. Für Wertsachen und Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz durch SEGELWEGE. Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen.
d. SEGELWEGE haftet nicht für das Verhalten anderer Törnteilnehmer. Für Schäden, die ein Teilnehmer SEGELWEGE, dem Schiff, seiner Besatzung oder anderen Teilnehmern durch Vorsatz oder grobe Fahrläs­sig­keit zufügt, haftet der Teilnehmer selbst.
e. Das Schiff ist kasko- und haftpflichtversichert. Von Teilnehmern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden fallen in die Haftung des Teilnehmers und sind während des Törn zu begleichen.
f. Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer für den gebuchten Segeltörn als Veranstaltung mit sportlichem Charakter gültigen Unfall- und Krankenversicherung empfohlen.
g. Alle Teilnehmer an Bord sind durch SEGELWEGE gegen Unfallschäden versichert, wobei die Gesamt­ver­sicherungs­summe für Personen- und Sachschäden auf € 200.000 begrenzt ist.

 

10. Schlussbestimmungen
a. Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mitsegelvertrags zur Folge. Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Bremen.
b. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
c. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die für die Durchführung des Mitsegelvertrages notwendigen personenbezogenen Daten durch SEGELWEGE gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Mitsegelvertrags als Rechtsgeschäft sowie für die Kundenbetreuung notwendig ist.
d. Die Abtretung von Ansprüchen gegen SEGELWEGE ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für die Abtretung von Ansprüchen unter Familienangehörigen.

 

SEGELWEGE AGB Stand 10/2022